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Ratgeber · Verkauf

Haus verkaufen bei Scheidung

Von Arthur Hartmann, zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG · Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

Bei einer Scheidung gibt es drei übliche Wege für die gemeinsame Immobilie: Verkaufen und den Erlös teilen, ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, oder beide behalten sie gemeinsam und vermieten. Wichtig: Für einen gemeinsamen Kredit haften beide weiter, bis die Bank einen Partner entlässt.

Welche Möglichkeiten gibt es für die gemeinsame Immobilie?

Gelingt keine Einigung, bleibt als letzter Weg die Teilungsversteigerung – ob und wann sie möglich ist, sollten Sie anwaltlich klären lassen. Sie kostet in der Regel Geld und Zeit und bringt oft einen geringeren Preis; ein einvernehmlicher Weg ist fast immer besser.

Was gilt für den gemeinsamen Kredit?

Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften beide gegenüber der Bank für die gesamte Restschuld – auch nach der Scheidung. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank den anderen ausdrücklich aus der Haftung entlassen. Sprechen Sie früh mit Ihrer Bank.

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ein Partner das Haus übernimmt?

Nein, in der Regel nicht: Übertragungen zwischen Ehegatten sowie zwischen früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 5 Grunderwerbsteuergesetz). Beim Verkauf an Dritte zahlt wie üblich der Käufer.

Welche Rolle spielt der Immobilienwert beim Zugewinnausgleich?

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, fließt die Immobilie in die Berechnung des Zugewinnausgleichs ein. Maßgeblicher Stichtag ist in der Regel die Zustellung des Scheidungsantrags. Ein realistischer, neutral ermittelter Wert schafft hier eine sachliche Grundlage – und vermeidet Streit. Die rechtliche Bewertung gehört in die Hände Ihrer Anwälte; wir liefern die Marktkenntnis.

Wie unterstützen wir Sie?

Wir bewerten die Immobilie neutral und sprechen auf Wunsch mit beiden Partnern. Beim Verkauf übernehmen wir Vermarktung, Besichtigungen und Notartermin – diskret und so, dass Sie sich nicht ständig abstimmen müssen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie über Was ist mein Haus wert?.

Häufige Fragen

Kann mein Ex-Partner das Haus ohne meine Zustimmung verkaufen?

Gehört die Immobilie beiden, kann sie nur gemeinsam verkauft werden. Gelingt keine Einigung, bleibt als letzter Weg die Teilungsversteigerung – lassen Sie die Voraussetzungen anwaltlich prüfen.

Sollen wir vor oder nach der Scheidung verkaufen?

Das hängt von Kredit, Steuern und Zugewinnausgleich ab. Lassen Sie sich dazu von Anwalt und Steuerberatung beraten; den realistischen Verkaufswert ermitteln wir.

Bewerten Sie die Immobilie für beide Partner?

Ja. Eine neutrale Einschätzung, die beide kennen, ist oft der beste Startpunkt für eine Einigung.

Diskret und neutral – sprechen Sie uns an.

Persönlich, unverbindlich und ohne Callcenter. Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an: 0176 728 285 99.

Telefon oder E-Mail genügt. Wir verwenden Ihre Angaben nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – mehr in der Datenschutzerklärung.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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