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Ratgeber · Verkauf

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf? Die Regeln

Ratgeber der Hartmann Immobiliengruppe · veröffentlicht am

Schreibtisch mit Vertrag, Taschenrechner, Schlüsseln und Hausmodell

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Wer beim Verkauf die Provision zahlt, ist damit gesetzlich geregelt und nicht mehr frei verhandelbar. Dieser Beitrag erklärt die Halbteilung, die Höhe, die Fälligkeit und die Ausnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision.
  • Beauftragt nur eine Seite den Makler, darf die andere Seite höchstens 50 Prozent tragen (Quelle: Verbraucherzentrale).
  • Üblich sind 2,38 bis 4,76 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer (Stand 2026).
  • Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag wirksam ist.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit: Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, muss die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. So beschreibt es die Verbraucherzentrale.

Früher konnten Verkäufer die Kosten oft vollständig an Käufer weitergeben. Das ist bei diesen Immobilienarten nicht mehr möglich. Der Verkäufer muss in der Regel mit einem eigenen Anteil rechnen, wenn er einen Makler beauftragt, außer bei einer vereinbarten unentgeltlichen Tätigkeit.

Wichtig für die Praxis: Die Regel betrifft die Verteilung, nicht die Höhe. Welcher Satz insgesamt gilt, steht im Maklervertrag und wird zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart.

Wie funktioniert die Halbteilung im Einzelfall?

Beauftragt nur eine Seite den Makler, häufig die Verkäuferseite, darf die andere Seite höchstens mit 50 Prozent der insgesamt vereinbarten Provision belastet werden. Das nennt man Halbteilungsprinzip. Der Auftraggeber trägt demnach mindestens die Hälfte.

Die Rechenlogik lässt sich an einem Beispiel nachvollziehen: Die Gesamtprovision ergibt sich aus dem Kaufpreis mal dem vereinbarten Prozentsatz. Wird sie geteilt, trägt jede Seite ihren Anteil an diesem Betrag. Je höher der Kaufpreis, desto höher fällt auch Ihr Anteil in Euro aus.

Die Provision komplett auf den Käufer abzuwälzen, ist bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nicht erlaubt. Möglich ist, dass der Verkäufer mehr als die Hälfte übernimmt, etwa um den Verkauf zu erleichtern. Die Käuferseite darf aber nie mehr als die Hälfte zahlen.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Verkauf?

Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern frei vereinbar.

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Spanne je nach Prozentsatz auf Gesamtprovision und Anteil auswirkt. Den Betrag rechnen Sie aus Ihrem eigenen Kaufpreis aus.

  • Gesamtprovision: Kaufpreis mal vereinbarter Satz; Hälfte je Seite: die Hälfte der Gesamtprovision

Da die Höhe verhandelbar ist, lohnt sich ein Vergleich: Welche Leistungen sind im Satz enthalten, etwa Wertermittlung, Vermarktung und Begleitung bis zum Notartermin?

Was gilt, wenn der Makler für beide Seiten arbeitet?

Vertritt der Makler Käufer und Verkäufer derselben Immobilie, spricht man von einer Doppelprovision. Er darf sie nach [Dr.

Vereinbart der Makler mit einer Partei, etwa dem Verkäufer, eine unentgeltliche Tätigkeit, zahlt auch der Käufer keine Provision. Das ist ein Sonderfall, den Sie im Vertrag ausdrücklich prüfen sollten.

Für Verkäufer heißt das: Fragen Sie vorab, ob der Makler auch für die Käuferseite tätig wird. Dann darf er die Provision nur zu gleichen Teilen abrechnen.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Der Anspruch entsteht erst, wenn die Vermittlung erfolgreich war und der Kaufvertrag zustande gekommen ist und wirksam wird. Vorher zahlt weder Käufer noch Verkäufer etwas, auch nicht für Besichtigungen oder Exposés.

In der Praxis läuft es meist so:

  • Maklervertrag in Textform schließen
  • Makler vermarktet die Immobilie und führt Besichtigungen durch
  • Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet
  • Der Kaufvertrag wird wirksam
  • Der Makler stellt die Rechnung, jede Seite zahlt ihren Anteil

Ob Zahlungsfristen oder Teilbeträge gelten, steht in den Vertragsbedingungen. Lassen Sie sich die Rechnung immer mit beiden Anteilen aufschlüsseln.

Für welche Immobilien gelten die Regeln nicht?

Die Halbteilung gilt nur beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher. Für Baugrundstücke, Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Immobilien gelten sie laut Verbraucherzentrale nicht zwingend. Dort kann die Verteilung freier vereinbart werden.

Bei der Vermietung gilt etwas anderes: Die Provision darf höchstens zwei Monatskaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn (Bestellerprinzip); beauftragt der Vermieter, trägt er die Provision.

Verkäufer von Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken oder gewerblichen Immobilien sollten die Provisionsvereinbarung sorgfältig in Textform festhalten und im Einzelfall prüfen lassen.

Checkliste: Maklervertrag prüfen und Provision verhandeln

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Maklervertrag mindestens in Textform geschlossen werden. Mündliche Absprachen genügen nicht. Prüfen Sie vor der Unterschrift diese Punkte:

  • Ist klar, wer den Makler beauftragt?
  • Steht der Provisionssatz inklusive Umsatzsteuer im Vertrag?
  • Ist Ihr Anteil und der Anteil der Käuferseite genannt?
  • Entsteht die Provision erst bei wirksamem Kaufvertrag?
  • Welche Leistungen sind im Satz enthalten?

Typische Fehler sind unklare Formulierungen zum Anteil der Käuferseite und die Annahme, der Käufer übernehme alles. Verhandeln können Sie die Höhe, nicht aber die Obergrenze für die Käuferseite. Wer mehrere Angebote vergleicht, sieht schnell, welche Leistung hinter welchem Satz steckt.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Makler verkaufen und die Provision sparen?

Ja, ohne Makler fällt keine Provision an. Dafür übernehmen Sie Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen selbst. Was das im Einzelfall kostet, hängt von Ihrem Aufwand ab.

Muss ich Provision zahlen, wenn der Verkauf scheitert?

Grundsätzlich nicht. Der Anspruch entsteht erst, wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Abweichende Zusatzkosten im Vertrag sollten Sie vor der Unterschrift prüfen lassen.

Ist die Maklerprovision mit oder ohne Umsatzsteuer angegeben?

Die üblichen Sätze von 5,95 bis 7,14 Prozent verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Achten Sie im Vertrag darauf, ob der Satz brutto oder netto genannt ist.

Zahlt der Mieter bei der Vermietung den Makler?

Nur, wenn er den Makler selbst beauftragt hat. Die Provision darf höchstens zwei Monatskaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen.

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