0176 728 285 99 Kontakt
  1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Mietkaution anlegen: Was Vermieter beachten …

Ratgeber · Vermietung

Mietkaution anlegen: Was Vermieter beachten müssen

Ratgeber der Hartmann Immobiliengruppe · veröffentlicht am

Schreibtisch mit Ordner und Kontoauszügen zur Verwaltung der Mietkaution

Ein Vermieter muss die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, in der Regel auf einem eigenen Kautionskonto. Wer als Vermieter die Mietkaution anlegen will, nutzt dafür meist ein Treuhandkonto oder ein verpfändetes Konto des Mieters. Alternativ kann der Mieter eine Kautionsbürgschaft stellen. Dieser Beitrag zeigt die Unterschiede, die Pflichten bei Zinsen und Nachweis und den Weg bis zur Rückzahlung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kaution gehört getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt, ein Privat- oder Geschäftskonto reicht nicht.
  • Üblich sind Treuhandkonto, verpfändetes Mieter-Konto oder Kautionsbürgschaft.
  • Zinsen stehen dem Mieter zu und werden bei der Rückzahlung mit ausgezahlt.
  • Spätestens sechs Monate nach Mietende muss der Vermieter über die Kaution abgerechnet haben.

Wie kann ein Vermieter die Mietkaution anlegen?

Drei Wege sind in der Praxis üblich. Beim Treuhandkonto eröffnet der Vermieter ein Konto, das ausdrücklich als Kautionskonto geführt wird und nicht zu seinem übrigen Vermögen gehört. Beim verpfändeten Konto eröffnet der Mieter ein Sparkonto auf seinen Namen und verpfändet es an den Vermieter. Bei der Kautionsbürgschaft zahlt der Mieter kein Geld ein, sondern legt die Bürgschaft eines Dritten vor, etwa einer Bank oder Versicherung.

Welche Form gilt, hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist. Schreibt der Vertrag eine Barkaution vor, muss der Vermieter das Geld selbst getrennt anlegen. Eine andere Form sollten Sie nur mit Zustimmung beider Seiten und schriftlich festhalten.

Wer die Mietkaution als Vermieter nicht selbst anlegen und betreuen möchte, kann das bei der Mietverwaltung für Vermieter abgeben. Das schafft vor allem bei mehreren Wohnungen Ordnung.

Warum muss die Kaution getrennt vom Vermögen liegen?

Der Zweck ist der Schutz des Mieters. Laut Haus & Grund darf die Kaution nicht mit Mieteinnahmen vermischt werden, ein Privat- oder Geschäftskonto reicht nicht aus. Kennzeichnen Sie das Konto eindeutig als Mietkaution und lassen Sie die Gestaltung im Einzelfall rechtlich prüfen.

Typische Fehler sind die Einzahlung aufs Girokonto und ein Sammelkonto ohne klare Zuordnung.

Treuhandkonto, verpfändetes Konto oder Bürgschaft: Wo liegen die Unterschiede?

Die Modelle unterscheiden sich vor allem bei Aufwand und Kontrolle. Konkrete Gebühren hängen von der jeweiligen Bank ab, es lohnt sich daher, vor Ort bei Sparkasse oder Volksbank nach den Konditionen zu fragen.

ModellWer eröffnet es?Aufwand für den VermieterKontrolle
TreuhandkontoVermieterhöher, Konto und Zinsen selbst führenliegt beim Vermieter
Verpfändetes KontoMietergering, Verpfändung anzeigen und dokumentierenBank sperrt das Konto
KautionsbürgschaftBürgegering, Urkunde aufbewahrenZugriff nur im Bürgschaftsfall

Beim verpfändeten Konto kann der Vermieter nicht eigenmächtig abheben. Bei der Bürgschaft entfällt die Zinsfrage, dafür zahlt der Mieter laufende Kosten an den Bürgen. Wer Kontoführungsgebühren trägt, sollten Sie vorab schriftlich im Mietvertrag regeln.

Wie gehen Vermieter mit Zinsen um?

Die Zinsen gehören dem Mieter, nicht dem Vermieter. Laut Mieterverein Köln werden sie bei der Rückzahlung ausgezahlt. Sie bleiben deshalb auf dem Kautionskonto.

Bewahren Sie jeden Jahresauszug und jede Zinsbescheinigung auf. Sie ersparen bei der Abrechnung Rückfragen. Wie Zinsen steuerlich zu behandeln sind, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Checkliste: Mietkaution fehlerfrei dokumentieren

Gerade bei mehreren Wohnungen entstehen Fehler durch fehlende Ordnung. Diese Punkte sollten Sie bei jedem Mietverhältnis festhalten:

  • Datum des Zahlungseingangs
  • Bank, Kontobezeichnung und Hinweis auf die Mietkaution
  • Zuordnung des Mieters zum Konto
  • Jahresauszüge und Zinsbescheinigungen
  • Schriftlicher Nachweis an den Mieter über die Anlage

Wer als Vermieter mehrere Kautionen anlegen muss, sollte jedes Mietverhältnis getrennt führen oder auf einem Sammelkonto genau zuordnen können, welcher Betrag samt Zinsen wem zusteht. Eine einfache Tabelle mit Mieter, Einzahlung und Zinsstand genügt.

Schicken Sie dem Mieter nach Einzahlung eine kurze schriftliche Bestätigung mit Bank und Kontoart.

Darf der Vermieter während der Mietzeit auf die Kaution zugreifen?

Nur eingeschränkt. Laut Haus & Grund ist ein Zugriff nur zulässig, wenn der Anspruch unbestritten ist oder rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt wurde.

Beispiel: Streiten Sie mit dem Mieter über eine behauptete Beschädigung, darf das Geld in dieser Zeit nicht einfach verwendet werden. Eine eigenmächtige Entnahme kann Streit und Ansprüche auslösen.

Bestehen offene Forderungen, sollten Sie diese getrennt dokumentieren und schriftlich geltend machen. Im Zweifel hilft der Eigentümerverband oder ein Rechtsanwalt weiter.

Wann und wie wird die Kaution zurückgezahlt?

Nach Mietende darf der Vermieter prüfen, ob noch Forderungen offen sind. Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses muss er laut Mieterverein Köln über die Kaution abgerechnet haben.

Mit der Rückzahlung werden die angefallenen Zinsen ausgezahlt. Verrechnen Sie berechtigte Forderungen nachvollziehbar und legen Sie eine Aufstellung bei.

Häufige Streitpunkte sind Schäden, Schönheitsreparaturen und noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen. Wer Übergabeprotokoll und Belege sauber führt, kann solche Fragen meist ruhig klären.

Häufige Fragen

Darf ein Vermieter die Kaution für eigene Zwecke nutzen?

Nein. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters liegen und darf nicht mit Mieteinnahmen vermischt werden. Nur so bleibt sie im Insolvenzfall für den Mieter gesichert.

Was passiert, wenn der Vermieter während des Mietverhältnisses auf die Kaution zugreift?

Ein Zugriff ist nur zulässig, wenn der Anspruch unbestritten ist oder gerichtlich festgestellt wurde. Eine eigenmächtige Entnahme kann Streit und Ansprüche auslösen. Lassen Sie den Einzelfall bei Bedarf rechtlich prüfen.

Wer trägt die Kontoführungsgebühren für das Mietkautionskonto?

Das hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag und von der Bank ab. Klären Sie es vorab und halten Sie es schriftlich fest.

Mietkaution mit der Hartmann Immobiliengruppe verwalten lassen

Hartmann Immobiliengruppe

Wir verwalten vermietete Immobilien und auch einzelne vermietete Eigentumswohnungen. Wenn ein Vermieter die Mietkaution nicht selbst anlegen und führen möchte, ist das Teil der Verwaltung, mehr dazu auf unserer Seite zur Hausverwaltung in Illertissen. Dort haben Sie einen festen persönlichen Ansprechpartner, erreichbar per Telefon, E-Mail und WhatsApp.

Hausverwaltung in Illertissen ansehen

Verwaltung, Verkauf und Vermietung bekommen Sie bei uns aus einer Hand. Unser Büro sitzt in Illertissen.

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Persönlich, unverbindlich und ohne Callcenter. Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an: 0176 728 285 99.

Telefon oder E-Mail genügt. Wir verwenden Ihre Angaben nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – mehr in der Datenschutzerklärung.

Weiterlesen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

WhatsApp