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Ratgeber · WEG & Verwaltung
Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung im Monat?
Eine Hausverwaltung kostet pro Wohnung und Monat je nach Verwaltungsart etwa 18 bis 32 Euro. Der Beitrag zeigt, wie sich die Kosten der Hausverwaltung pro Wohnung zusammensetzen und worauf Sie im Angebot achten.
Kurz gesagt
- WEG-Verwaltung: 18 bis 50 Euro je Einheit und Monat
- Mietverwaltung: 20 bis 55 Euro pro Wohnung und Monat
- Sondereigentumsverwaltung: 25 bis 32 Euro ohne WEG-Vertrag, 18 bis 28 Euro als Zusatz zur WEG-Verwaltung (je Einheit und Monat)
- Stellplätze und Garagen: 3 bis 5 Euro im Monat
Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung im Monat?
Für die WEG-Verwaltung liegt die übliche Vergütung in Deutschland zwischen 18 und 50 Euro je Einheit und Monat. Die Mietverwaltung kostet nach derselben Quelle 20 bis 55 Euro pro Wohnung und Monat.
Stellplätze und Garagen haben eine eigene Pauschale. Dafür sind bei der WEG-Verwaltung 3 bis 7 Euro monatlich üblich, bei der Mietverwaltung ebenfalls 3 bis 7 Euro.
Alle Preise sind Richtwerte aus einem bundesweiten Ratgeber. Was eine Hausverwaltung für Ihre Wohnung tatsächlich verlangt, hängt von Objekt, Leistungsumfang und Vertrag ab. Üblich ist eine monatliche Vergütung je Einheit, die der Verwalter nach individuellem Angebot festlegt.
Wie unterscheiden sich WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung?
Die drei Verwaltungsarten betreffen unterschiedliche Teile des Hauses. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Treppenhaus und Rücklagen. Die Mietverwaltung betreut die vermietete Wohnung, die Sondereigentumsverwaltung die einzelne Eigentumswohnung.
| Verwaltungsart | Spanne pro Einheit und Monat |
|---|---|
| WEG-Verwaltung | 18 bis 50 Euro |
| Mietverwaltung | 20 bis 55 Euro |
| Sondereigentumsverwaltung ohne WEG-Vertrag | 25 bis 32 Euro |
| Sondereigentumsverwaltung als Zusatz zur WEG-Verwaltung | 18 bis 28 Euro |
Quelle: Commerzbank. Die Zusatzvariante kommt zu den Kosten der WEG-Verwaltung hinzu. Eine Mietverwaltung ist auch für einzelne vermietete Eigentumswohnungen möglich, wie die Seite Mietverwaltung für Vermieter beschreibt.
Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, kann also zwei Verträge haben: die WEG-Verwaltung für das Haus und die Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung für die eigene Wohnung. Beide Rechnungen gehören in die Kalkulation.
Pauschale oder Prozent der Kaltmiete: welches Modell passt?
Die meisten Verwalter rechnen mit einer festen Pauschale je Einheit und Monat ab. Das ist gut planbar, weil die Kosten der Hausverwaltung pro Wohnung unabhängig von der Miethöhe gleich bleiben.
Bei der Mietverwaltung rechnen manche Verwalter stattdessen einen Anteil der Kaltmiete ab. Die Commerzbank nennt dafür 5 bis 6 Prozent als durchaus möglich. Bei diesem Modell steigt die Vergütung mit der Miete und sinkt, wenn die Wohnung leer steht.
Für den Vergleich zweier Angebote hilft eine gemeinsame Basis. Rechnen Sie den Prozentsatz anhand Ihrer Kaltmiete in einen Euro-Betrag je Monat um und stellen Sie ihn der Pauschale gegenüber. Fragen Sie außerdem, ob Sonderleistungen im Prozentsatz enthalten sind.
Wie setzen sich die Kosten bei einem Beispielobjekt zusammen?
Die Commerzbank rechnet ein Beispiel für einen Eigentümer in einem Objekt mit 8 Wohneinheiten vor. Es kombiniert WEG-Verwaltung, Garage, Sondereigentumsverwaltung und eine außerordentliche Eigentümerversammlung.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| WEG-Verwaltung für die Einheit | 25 Euro pro Monat |
| Garage | 5 Euro pro Monat |
| Sondereigentumsverwaltung | 25 Euro pro Monat |
| Außerordentliche Eigentümerversammlung | 18 Euro je Einheit |
| Gesamtkosten im Jahr | 678 Euro |
Quelle: Commerzbank. Die monatlichen Posten ergeben 55 Euro. Dazu kommen einmalig 18 Euro für die Versammlung, zusammen 678 Euro.
Das Beispiel zeigt: Der Grundpreis ist nur ein Teil der Rechnung. Sonderhonorare wie eine zusätzliche Versammlung können einzeln berechnet werden.
Was beeinflusst die Kosten pro Einheit noch?
Die Objektgröße spielt eine Rolle. Bei vielen Einheiten verteilt sich der Aufwand, bei kleinen Objekten fällt der Grundaufwand für Buchhaltung, Versammlung und Abrechnung auf wenige Wohnungen. Konkrete Staffelpreise hängen vom Verwalter ab.
Auch Alter und Zustand des Gebäudes wirken sich aus. Ein älteres Haus mit Sanierungsstau bringt meist mehr Handwerkerkoordination, Angebote und Beschlüsse mit sich als ein Neubau. Fragen Sie, ob der Verwalter dafür Sonderhonorare ansetzt.
Regional gibt es Unterschiede. Die Vergütung hängt auch von Objekt, Größe und gewünschten Leistungen ab, deshalb ist ein individuelles Angebot sinnvoll.
Schließlich zählen Zusatzleistungen wie Stellplätze, Sondereigentumsverwaltung oder Sondervergütungen. Was digitale Systeme extra kosten, sollten Sie im Angebot ausdrücklich erfragen.
Welche Leistungen sollte das Angebot ausweisen?
Ein vergleichbares Angebot nennt, was in der Pauschale steckt und was extra kostet. Diese Punkte sollten Sie prüfen:
- Welche Grundleistungen sind enthalten (Buchhaltung, Abrechnung, Eigentümerversammlung)?
- Wie viele ordentliche Versammlungen sind inklusive?
- Was kostet eine außerordentliche Versammlung?
- Gibt es Sonderhonorare für Sanierungen oder Schadensabwicklung?
- Wie sind Stellplätze und Garagen berechnet?
- Wer ist Ansprechpartner und wie erreichbar?
- Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung?
Legen Sie dem Verwalter vorab Teilungserklärung, Zahl der Einheiten und Stellplätze sowie bisherige Abrechnungen vor. Nur so kann er die Hausverwaltung für Ihre Wohnungen verbindlich kalkulieren. Wer den Verwalter wechseln will, findet Hinweise im Beitrag Hausverwaltung wechseln: so gelingt es.
Kann der Eigentümer die Hausverwaltungskosten auf Mieter umlegen?
Verwaltungskosten gehören nach der Betriebskostenverordnung nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und trägt daher der Vermieter. Er rechnet sie als Teil seiner laufenden Kosten.
Für die Kalkulation heißt das: Planen Sie die Vergütung der Hausverwaltung pro Wohnung von Anfang an in Ihre Rendite ein. Ob Ausnahmen in Ihrem Mietvertrag denkbar sind, lassen Sie im Einzelfall vom Mieterverein oder einem Rechtsanwalt prüfen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Stellplatz oder eine Garage in der Verwaltung?
Für Stellplätze und Garagen gibt es eine eigene Pauschale. Sie wird je Stellplatz oder Garage und Monat berechnet und kommt zur Pauschale für die Wohnung hinzu. Wie viele Stellplätze zum Objekt gehören, steht in der Teilungserklärung und bestimmt den Gesamtbetrag.
Was kostet die Sondereigentumsverwaltung zusätzlich zur WEG-Verwaltung?
Wird sie zusätzlich zur WEG-Verwaltung beauftragt, liegt die Pauschale laut Commerzbank bei etwa 18 bis 28 Euro im Monat je Einheit. Ohne WEG-Vertrag beim selben Verwalter nennt die Quelle 25 bis 32 Euro.
Welche Verwaltung brauche ich für eine vermietete Eigentumswohnung?
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum des Hauses, auch ohne Ihr Zutun. Für die Vermietung Ihrer eigenen Wohnung können Sie zusätzlich eine Mietverwaltung beauftragen, die auch für einzelne Eigentumswohnungen möglich ist.
Kann ich selbst verwalten statt eine Hausverwaltung zu beauftragen?
Bei einer kleinen Zahl an Einheiten ist Selbstverwaltung möglich, kostet aber Zeit und Fachwissen. Eine Abwägung finden Sie im Ratgeber der Volksbanken Raiffeisenbanken.
Hausverwaltung anfragen bei der Hartmann Immobiliengruppe
Hartmann Immobiliengruppe
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das auf Ihr Objekt und die gewünschten Leistungen abgestimmt ist. Üblich ist bei uns eine monatliche Vergütung je Einheit. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Hausverwaltung in Illertissen.
Inhaber Arthur Hartmann ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG. Sie erhalten einen festen persönlichen Ansprechpartner, erreichbar per Telefon, E-Mail und WhatsApp. Verwaltung, Verkauf und Vermietung bekommen Sie aus einer Hand.
Unser Büro in Illertissen ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr besetzt, Termine gibt es nach Vereinbarung. Schildern Sie uns Ihr Objekt, dann besprechen wir mit Ihnen die Verwaltung und die Vergütung.
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