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Ratgeber · WEG
Hausverwaltung wechseln: so gelingt es
Unzufrieden mit der bisherigen Verwaltung? Der Wechsel ist einfacher, als viele Eigentümer denken. Hier erfahren Sie, welche Mehrheit nötig ist, welche Fristen gelten und wie die Übergabe abläuft.
Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 kann eine Eigentümergemeinschaft ihren Verwalter jederzeit per Mehrheitsbeschluss abberufen – ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Ablauf: neue Verwaltung auswählen, Angebote vergleichen, in der Eigentümerversammlung Abberufung und Neubestellung beschließen, Unterlagen übergeben lassen.
Wann ist ein Verwalterwechsel sinnvoll?
Typische Gründe aus der Praxis:
- Die Verwaltung ist schwer erreichbar, Anfragen bleiben liegen
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan kommen verspätet oder sind nicht nachvollziehbar
- Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden nicht umgesetzt
- Instandhaltung wird aufgeschoben, bis aus kleinen Schäden große werden
- Ein Eigentümer verlangt einen zertifizierten Verwalter, der bisherige ist es nicht
Welche Mehrheit braucht man für die Abberufung?
Die einfache Mehrheit der in der Versammlung abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Wichtig ist, dass Abberufung und Neubestellung ordnungsgemäß in der Tagesordnung angekündigt werden. Die Einladung muss grundsätzlich mindestens drei Wochen vor der Versammlung verschickt werden (§ 24 Abs. 4 WEG).
Was tun, wenn der Verwalter keine Versammlung einberuft?
Mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer kann die Einberufung schriftlich verlangen (§ 24 Abs. 2 WEG). Weigert sich der Verwalter pflichtwidrig oder fehlt ein Verwalter, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, sein Vertreter oder ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer die Versammlung einberufen (§ 24 Abs. 3 WEG).
Wie läuft der Wechsel Schritt für Schritt ab?
- Bestandsaufnahme: Was läuft schlecht, was erwartet die Gemeinschaft von einer neuen Verwaltung?
- Angebote einholen: Mehrere Verwaltungen anfragen; Leistungsumfang, Erreichbarkeit und Zertifizierung vergleichen.
- Versammlung vorbereiten: Abberufung, Neubestellung und Abschluss des Verwaltervertrags auf die Tagesordnung setzen.
- Beschluss fassen: Abberufung des bisherigen und Bestellung des neuen Verwalters, mit Beginn und Laufzeit.
- Übergabe: Der bisherige Verwalter gibt Unterlagen, Kontozugänge und laufende Vorgänge heraus.
- Start: Die neue Verwaltung informiert Eigentümer, Mieter, Banken und Dienstleister.
Welche Unterlagen muss der alte Verwalter herausgeben?
Alles, was er für die Gemeinschaft geführt hat, insbesondere:
- Beschluss-Sammlung und Niederschriften der Versammlungen
- Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Pläne und Bauunterlagen
- Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Belege
- Kontounterlagen der Gemeinschaftskonten und der Erhaltungsrücklage
- Verträge mit Dienstleistern sowie Versicherungspolicen
- Eigentümerliste und Schlüssel
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Wechsel?
Rechtlich ist der Wechsel jederzeit möglich. Praktisch bewährt hat sich der Jahreswechsel: Dann ist das Wirtschaftsjahr sauber getrennt, und der bisherige Verwalter erstellt die Abrechnung für sein letztes Jahr. Planen Sie für Angebote und Versammlung einige Wochen Vorlauf ein.
Häufige Fragen
Braucht man für die Abberufung des Verwalters einen wichtigen Grund?
Nein. Seit dem 1. Dezember 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Welche Mehrheit ist für einen Verwalterwechsel nötig?
Die einfache Mehrheit der in der Eigentümerversammlung abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG).
Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?
Von der ersten Anfrage bis zum Start der neuen Verwaltung vergehen meist einige Wochen bis wenige Monate – abhängig vom Termin der Eigentümerversammlung und der Übergabe.
Sie möchten die Verwaltung wechseln?
Persönlich, unverbindlich und ohne Callcenter: Rufen Sie uns an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unser Büro finden Sie in der Dorfstraße 32 in Illertissen.