0176 728 285 99 Kontakt
  1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Hausgeld

Ratgeber · WEG

Hausgeld in der WEG

Von Arthur Hartmann, zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG · Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlt. Es deckt die laufenden Kosten des Hauses – etwa Heizung, Wasser, Versicherung, Hausmeister und Verwaltung – sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Höhe ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, den die Eigentümer beschließen (§ 28 Abs. 1 WEG). Nach Jahresende wird abgerechnet.

Was ist im Hausgeld enthalten?

Das Hausgeld setzt sich aus allen Kosten zusammen, die für das Gemeinschaftseigentum und den Betrieb des Hauses anfallen. Typisch sind:

Nicht im Hausgeld enthalten sind Kosten, die nur Ihre eigene Wohnung betreffen und die Sie selbst direkt bezahlen – zum Beispiel Ihr eigener Stromvertrag oder die Grundsteuer, die die Gemeinde von jedem Eigentümer gesondert erhebt.

Wie wird die Höhe des Hausgeldes berechnet?

Grundlage ist der Wirtschaftsplan. Darin schätzt der Verwalter für das kommende Kalenderjahr alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. Die Eigentümer beschließen dann in der Versammlung über die Vorschüsse, die jeder zahlt (§ 28 Abs. 1 WEG).

Verteilt werden die Kosten grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaft kann für einzelne Kostenarten aber eine andere Verteilung beschließen, etwa nach Verbrauch oder nach Wohnfläche; die Heizkosten einer gemeinsamen Zentralheizung werden ohnehin überwiegend nach Verbrauch abgerechnet. Was im Einzelfall gilt, steht in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und den Beschlüssen der Gemeinschaft.

Wie hoch ist ein übliches Hausgeld?

Einen allgemein gültigen Betrag gibt es nicht. Das Hausgeld hängt stark vom einzelnen Haus ab:

Ein niedriges Hausgeld ist deshalb nicht automatisch gut. Ist die Rücklage zu knapp bemessen, kommen größere Reparaturen später als Sonderumlage. Mehr dazu im Ratgeber Erhaltungsrücklage in der WEG.

Welcher Teil des Hausgeldes ist auf Mieter umlagefähig?

Vermieten Sie Ihre Eigentumswohnung, dürfen Sie nur die Betriebskosten auf den Mieter umlegen – und auch nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Was als Betriebskosten gilt, regelt die Betriebskostenverordnung.

Nicht umlagefähig sind insbesondere die Verwaltungskosten, die Kosten für Reparaturen und Erhaltung sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Diese Anteile tragen Sie als Vermieter selbst. Für die Nebenkostenabrechnung muss das Hausgeld deshalb aufgeteilt werden – genau das übernehmen wir im Rahmen der Mietverwaltung.

Hausgeld beim Kauf und Verkauf: Worauf sollte ich achten?

Für Käufer gehört das Hausgeld zu den laufenden Kosten, die neben Zins und Tilgung jeden Monat anfallen. Kaufinteressenten fragen deshalb nach dem aktuellen Wirtschaftsplan, der letzten Jahresabrechnung, dem Stand der Erhaltungsrücklage und den Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen – dort sieht man auch, ob größere Maßnahmen oder Sonderumlagen beschlossen sind.

Im Kaufvertrag wird in der Regel ein Stichtag vereinbart, ab dem der Käufer das Hausgeld übernimmt. Gegenüber der Gemeinschaft bleibt bis zur Eintragung im Grundbuch meist der Verkäufer zahlungspflichtig. Wer verkauft, legt die Unterlagen am besten von Anfang an vollständig vor – das schafft Vertrauen und beschleunigt den Verkauf. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilie verkaufen.

Was passiert nach Jahresende mit dem Hausgeld?

Das Hausgeld ist ein Vorschuss. Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung, und die Eigentümer beschließen über Nachzahlungen oder die Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Haben Sie zu viel gezahlt, wird das verrechnet oder erstattet; war es zu wenig, zahlen Sie nach. Wie Sie die Abrechnung prüfen, erklärt unser Ratgeber WEG-Jahresabrechnung prüfen.

Hausgeld in Illertissen und Umgebung

Als WEG-Verwaltung erstellen wir Wirtschaftspläne, die nachvollziehbar sind: jede Kostenart einzeln aufgeführt, mit Vergleich zum Vorjahr und einer Rücklagenplanung anhand von Begehungen vor Ort. Für vermietende Eigentümer weisen wir die umlagefähigen Anteile getrennt aus. Das gilt für Gemeinschaften in Illertissen ebenso wie in Hausverwaltung Vöhringen, Hausverwaltung Senden, Hausverwaltung Neu-Ulm, Hausverwaltung Weißenhorn, Hausverwaltung Ulm oder Hausverwaltung Dietenheim.

Häufige Fragen

Was ist das Hausgeld?

Der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft zahlt. Er deckt die laufenden Kosten des Hauses, die Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.

Wer legt die Höhe des Hausgeldes fest?

Die Eigentümer. Der Verwalter stellt einen Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr auf, und die Eigentümerversammlung beschließt über die Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG).

Ist das Hausgeld dasselbe wie die Nebenkosten?

Nein. Das Hausgeld enthält neben den Betriebskosten auch Verwaltungskosten, Erhaltungskosten und die Rücklage. Auf einen Mieter umlegen lassen sich nur die Betriebskosten, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.

Kann das Hausgeld steigen?

Ja. Steigen zum Beispiel Energie-, Versicherungs- oder Dienstleistungskosten oder wird die Rücklage erhöht, beschließen die Eigentümer im nächsten Wirtschaftsplan höhere Vorschüsse.

Wer zahlt das Hausgeld beim Verkauf einer Wohnung?

Intern regelt der Kaufvertrag einen Stichtag, ab dem der Käufer zahlt. Gegenüber der Eigentümergemeinschaft ist bis zur Eintragung des Käufers im Grundbuch meist der Verkäufer zahlungspflichtig.

Ein Wirtschaftsplan, der aufgeht?

Persönlich, unverbindlich und ohne Callcenter. Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen. Oder rufen Sie direkt an: 0176 728 285 99.

Telefon oder E-Mail genügt. Wir verwenden Ihre Angaben nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – mehr in der Datenschutzerklärung.

Weiterlesen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

WhatsApp