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Ratgeber · WEG
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
Seit der WEG-Reform gibt es den „zertifizierten Verwalter“. Was hinter dem Begriff steckt, wann Eigentümer ihn verlangen können und wie Sie erkennen, ob Ihre Verwaltung zertifiziert ist.
Ein zertifizierter Verwalter hat vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen, dass er die für die WEG-Verwaltung nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse besitzt (§ 26a WEG). Seit dem 1. Dezember 2022 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Die Übergangsregel für bereits bestellte Verwalter ist am 1. Juni 2024 ausgelaufen.
Was wird in der IHK-Prüfung geprüft?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Geprüft werden unter anderem:
- Rechtliche Grundlagen: Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Grundbuchrecht
- Kaufmännische Grundlagen: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklagen
- Technische Grundlagen: Bausubstanz, Instandhaltung, Energieeffizienz
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
Gibt es Ausnahmen von der Zertifizierungspflicht?
Ja, zwei wichtige:
- Kleine Gemeinschaften: Bei weniger als neun Sondereigentumsrechten, wenn ein Wohnungseigentümer selbst Verwalter ist und nicht mindestens ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt.
- Gleichgestellte Abschlüsse: Bestimmte Qualifikationen gelten der Zertifizierung als gleichwertig, etwa die Befähigung zum Richteramt, einschlägige kaufmännische Ausbildungen der Immobilienwirtschaft oder ein Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Was bedeutet das für Ihre Eigentümergemeinschaft?
Ist Ihr Verwalter weder zertifiziert noch gleichgestellt, kann jeder einzelne Eigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Notfalls lässt sich das gerichtlich durchsetzen. In der Praxis bedeutet das meist einen Verwalterwechsel – wie das geht, lesen Sie im Ratgeber Hausverwaltung wechseln.
Wie erkennen Sie, ob Ihr Verwalter zertifiziert ist?
Fragen Sie nach der Bescheinigung der IHK über die bestandene Prüfung und lassen Sie sie sich vorlegen. Seriöse Verwaltungen weisen ihre Qualifikation offen aus – wir zum Beispiel im Impressum.
Was ist der Unterschied zur Erlaubnis nach § 34c GewO?
Wer gewerblich Wohnimmobilien verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Dafür muss er unter anderem eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und sich regelmäßig weiterbilden – 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Die Zertifizierung nach § 26a WEG ist ein zusätzlicher, geprüfter Sachkundenachweis speziell für die WEG-Verwaltung. Die Hartmann Immobiliengruppe erfüllt beides.
Häufige Fragen
Seit wann können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen?
Seit dem 1. Dezember 2022 (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Verwalter, die bereits am 1. Dezember 2020 bestellt waren, galten bis zum 1. Juni 2024 als zertifiziert; diese Übergangsfrist ist abgelaufen.
Wer stellt die Zertifizierung aus?
Die Prüfung wird vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Ist die Hartmann Immobiliengruppe zertifiziert?
Ja. Inhaber Arthur Hartmann ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und zusätzlich Immobilienverwalter (IHK) sowie Immobilienmakler (IHK).
Sie suchen einen zertifizierten Verwalter?
Persönlich, unverbindlich und ohne Callcenter: Rufen Sie uns an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unser Büro finden Sie in der Dorfstraße 32 in Illertissen.